Anleitung


Hier geht es zur aktuellen Kurzfassung der ANLEITUNG (31.01.16)

Gutachtenabfassungen nur über diese Anleitung


Eigene Eintragungen nur in ein SCHREIBFENSER ganz unten am Ende jeder Seite. Die gelben Fenster beschreiben jeweils abschließend die Aufgaben der jeweils über Link aufgerufenen Seite, wie sie jeweils dort in das SCHREIBFENSTER unten einzutragen sind.


Schritt 1 – 9
bilden eine Vorbereitungsphase (Phase I), um AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG zur Beurteilungsphase(Schritt 10 – 12) den geeigneten biotelen Aspekten, sozusagen als “Schubladen“, (siehe dunkelgrüne Aufklappmenü-Reihe „Aspekte/ Ziel“ etwa in der Mitte der oberen Menüzeile) zuzuordnen.
Vor der Bearbeitung jedes biotelen Aspektes wird zur Erinnerung ein Zurückkommen zur Aufgabe empfohlen
Über die dunkelgrüne Aufklapp-Menüreihe dieser ANLEITUNG kann für jeden Schritt 1 – 12 eine besondere Seite aufgerufen werden, von denen lediglich die Auswertungstabellen 5a, 10 und 11 ohne SCHREIBFENSTER sind, da die dort ermittelten Werte unmittelbar über Link in das SCHREIBFENSTER von Schritt 9 AUSWERTUNGEN einzutragen sind,immer nicht ohne vorausgehenden Nummernfür das betreffende Gutachten und den Gutachter.


Für jede Gruppe mit gesondertem Aspekt ist eine gesonderte Seite anzulegen.

Die dunkelgrüne Aufklappmenü-Reihe „Aspekte-Ziel“ führt also zum jeweiligen Aspekt zur Einzel-Auswertung ab Schritt 9, die blaue rechtsbündige Aspekte-Menü-Übersicht (bei Erörterungen, Beispiele. (5a) Betroffenengruppen-Verzeichnis, Aspekte-Überblick, Vorschläge, Erläuterungen) im unteren Drittel, nur in Einzelrahmung bei der Anleitung, immer innerhalb des (6) ASPEKTE-ÜBERBLICKs zum aufgerufenen Aspekt.

Regel 1:
a) Der Gutachter ist zu strengerm Stillschweigen hinsichtlich seiner Beauftragung und Art der Beauftragung gegenüber Dritten verpflichtet, welche Verpflichtung erst dann endet, wenn die Zentrale das Gutachtenergebnis veröffentlicht hat.

b) Der Gutachter darf selbst über seine Internetanbindungen keine Recherchen zum Gutachten-Thema anstellen, sondern hat sich dafür über eine sichere Leitung eines Computers der Zentrale zu bedienen, die ihm von dort zur Verfügung gestellt wird.
Diese Maßgaben sollen vor Störungen und Beeinflussungen durch Dritte schützen und davor, dass weitere beteiligte Gutachter untereinander bekannt werden.

Regel 2:
Bis kurz vor der Veröffentlichung des Gutachtenergebnisses kann und soll der Gutachter jede von ihm bearbeitete Seite (Datei) wieder aufrufen und seine Antworten gemäß neuer Einsichten verändern, sofern er neue Einsichten gewonnen hat.
Vor jeder Veränderung im SCHREIBFENSTER ist die ursprüngliche Fassung (durch Zwischenschluss der Seite mit anschließendem Neuöffnen) an die Zentrale abzusenden.

Es wird empfohlen, sich zunächst an die vorgegebene Abfolge der Begutachtungsschritte zu halten, wie sie über Links am Ende jeder Seite (Datei) und unter jedem Schritt dieser Anleitung jeweils rechtsseitig angegeben ist.

Die weiteren Regeln – alle sollen bei der Auslegung der Aspekt-Begriffe und bei der Zuordnung der jeweiligen Aufgabe zu einzelnen Aspekten oder bei der Berücksichtigung verschiedener Aspekte nebeneinander für die Auswertung helfen – werden im Aspekte-Überblick aufgeführt.

Schritt 1 – 9 bilden eine Vorbereitungsphase (Phase I), um AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG zur Beurteilungsphase (Schritt 10 – 12) den geeigneten biotelen Aspekten, sozusagen als “Schubladen“, (siehe Menüreihe rechts oder aus der oberen Menüzeile „Aspekte/ Ziel“) zuzuordnen.
Vor der Bearbeitung jedes biotelen Aspektes wird empfohlen zur Erinnerung auf <href=“http://gutachtenverfahren.biotelie.de/anleitung/1-aufgabe-gesetzesvorschlag“> (1) AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG zurückzukommen.

Der erste Schritt ist auf AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG gerichtet.
Nachstehend wird eine zusammenhängende Übersicht über die empfohlene Begutachtungsabfolge gegeben, die allerdings zweckmäßig vom Zurückkehren zu früheren Schritten unterbrochen werden soll, wenn dies der Erinnerung aufhelfen kann — immer unter Beachtung der Regel 2.
Die empfohlene Schrittfolge ergibt sich ab Schritt 1 auch durch die von Seite (Datei) zu Seite (Datei) fortlaufenden Linkführungen innerhalb jeder Datei.

Link zu: (1) AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG

Schritt 1:

(1) AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG
wird aus BEISPIELE / LISTE oder VORSCHLÄGE / LISTE mit der
vorgesetzten Ordnungsnummer ins SCHREIBFENSTER unten als Kopie übertragen.
Setzen Sie der Ordnungsnummer der Aufgaben- oder Gesetzesvorschlagsnummer in jedem der nachfolgenden SCHREIBFENSTER nach / die Anfangsbuchstaben Ihres Vor- und Familiennamens hinzu und schließen Sie mit/ Anstelle Ihrer Namensinitialen setzen Sie in später bearbeiteten SCHREIBFENSTERN bitte Ihre von der Zentrale mitgeteilte Gutachternummer ein und schließen mit/ ab.

Wenn Sie einen neuen Vorschlag machen wollen, bitte unter „Vorschläge“ aus der oberen Menüzeile ins SCHREIBFENSTER unten mit Begründung und möglichst mit Quellenmaterial eintragen. Der Neu-Vorschlag wird von der Zentrale in Kürze in „Vorschläge-Liste“ eingefügt und kann von dort kopiert und über diese „Anleitung“ im SCHREIBFENSTER weiterbearbeitet werden.

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
AUFGABE / GESETZESVORSCHLAG
oder eigener VORSCHLAG

Link zu: (2) ABBRUCHSEMPFEHLUNGEN/NEUVORSCHLÄGE

Schritt 2:

(2) ABBRUCHSEMPFEHLUNGEN/NEUVORSCHLÄGE

(Eventuelle Abbruchsempfehlungen sind in Rot ins SCHREIBFENSTER kopieren)

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
ABBRUCHSEMPFEHLUNGEN
NEUVORSCHLÄGE

ansonsten wird fortgesetzt mit:

Link zu: (3) MITTEILUNGEN AN ZENTRALE

Schritt 3:

(3) MITTEILUNGEN AN ZENTRALE sind auf eigener Festplatte zu speichern und über das SCHREIBFENSTER an die Zentrale abzusenden.

Als Notizen sollen im SCHREIBFENSTER auch späterhin alle erheblichen Einfälle (durch ———— vom übrigen Text getrennt und diesem nachgestellt) in lilla niedergeschrieben werden, da die Zentrale aus derartigen Angaben insgesamt zu Verbesserungen angeregt werden könnte
(In entwickelterer Verfahrensstufe eventuelle Anforderung von bisher nicht verfügbarem Quellenmaterial bei der Zentrale im SCHREIBFENSTER in grün.)

Dateien über Eigenes Quellenstudium kann der Gutachter auch nach Eintrag der Auftragsnummer und seiner Namensinitialen (wenn bereits bekannt nach / seiner Gutachternummer anstelle der Initialen) nach abschließendem Setzen von / unter fortlaufenden Nummerierung seiner Neubeiträge unter der Überschrift EIGENES QUELLENSTUDIUM in grün als Anhang zur E-Mail d-berlin(at)biotelie.de an die Zentrale senden.
Wörtliche Zitate darin sollen (nach MARKIERUNG) in Kursivschrift gesetzt werden
Im entwickelteren Verfahren: Abruf von an die Zentale übersandtem eigenem Quellenmaterial über Link
(4a) EIGENES QUELLENMATERIAL unter Schritt 4 möglich.

Im entwickelteren Verfahren (d. h. einem solchen in bezahlter praktischer Anwendung) dürfen sämtliche Quellenstudien nur über eine IP-Adresse der Zentrale und eine gesicherte Leitung abgewickelt werden.

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
Mitteilungen an Zentrale
Anforderung bisher nicht verfügbaren Quellenmaterials
Notizen

Link zu: (4) MITTEILUNG VON ZENTRALE/QUELLENANLIEFERUNG

(4a) EIGENES QUELLENMATERIAL
(4b) FREMDES QUELLENMATERIAL
(4c) FACHGUTACHTEN

Schritt 4:

(4) NACHRICHTEN VON ZENTRALE / QUELLENANLIEFERUNG /
(4a) EIGENES QUELLENMATERIAL
(4b) FREMDES QUELLENMATERIAL
(4c) FACHGUTACHTEN

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
(4) Nachrichten von Zentrale
(4a) Eigenes Quellenmaterial
(4b) Fremdes Quellenmaterial
(4c) Fachgutachten

Nach dem Quellenstudium gilt die nächste Überlegung der Feststellung der Gruppen, die vom Gesetzesvorschlag direkt betroffen werden, hierzu

Link zu: (5) BETROFFENENGRUPPEN-ÜBERSICHT

Schritt 5:

(5) BETROFFENENGRUPPEN-ÜBERSICHT (vorteilhaft als Nebenfenster öffnen)

Jede Gruppe ist nach der Gutachten-Ordnungszahl und der Gutachter-Ordnungszahl durch einen Großbuchstaben aus dem Betroffenengruppenbereich A – P (siehe unten stehende Kurzübersicht) getrennt (möglichst mit sprachüblichen Bezeichnungen) in Worten zu beschreiben, der Beschreibung nachzusetzen ist in Klammern die Beschreibung der übergeordneten Gruppe, von der die aufzuführende Gruppe nur ein Teil ist. Soll sich die Untersuchung auf Personen in Deutschland beschränken, so ist als erste Einschränkung (De) [für Deutschland] zu setzen.

Die Definition der direkten Betroffenheit und nachfolgende Kurzübersicht über die Betroffenengruppen A, B, C, D, E, F, G, H sind zu beachten.

Die Zentrale ordnet Ihre Angaben im entwickelteren Verfahren unter Ordnungsnummern mit ihnen zugeteilten Gruppenbeschreibungen in das <href=“http://gutachtenverfahren.biotelie.de/anleitung/5-betroffenengruppen-ubersicht“> BETROFFENENGRUPPEN-VERZEICHNIS ein, an dem der Gutachter sich dann orientieren kann. (Derzeit erscheint die Anwendung des gesamten dort begonnenen BETROFFENENGRUPPEN-VERZEICHNISSES zu umständlich und aufwendig, zumal Ordnungsnummern ja noch nicht zur Feststellung der Abstimmungsberechtigung benötigt werden.)

Im entwickelteren Verfahren geschieht die Bearbeitung des BETROFFENENGRUPPEN-VERZEICHNISSES und die Einordnung vom Gutachter benannter Ordnungszahlen von der Zentrale veranlasst durch unabhängige Gutachter.

Als zusammengehörend erkannte BETROFFENENGRUPPEN bzw. GRUPPENZUSAMMENSTELLUNGEN sind ins SCHREIBFENSTER aus dem SCHREIBFENSTER (5a) Betroffenengruppen-Liste zu übernehmen (Link dazu unten) bzw. dort neu einzuschreiben unter Trennung jeder einzelnen der zusammengehörigen Teilgruppen durch – voneinander und Abschluss jeder Gesamtgruppe durch =. Als Gesamtgruppe gilt, was hinsichtlich der Art und Stärke der Betroffenheit demselben biotelen Aspekt bzw. denselben Aspekten zugeordnet werden kann. Siehe: <href=“http://gutachtenverfahren.biotelie.de/aspekte-uberblick“> (6) ASPEKTE-ÜBERBLICK Gruppen, die sich aus Angehörigen verschiedener Arten, der obigen Kurzübersicht A – H zusammensetzen, werden nach Eintrag von G (möglichst in sprachüblichen Bezeichnungen) gekennzeichnet.

Beispiel 1: CElektroniker CMechatroniker=, wenn etwa über eine gemeinsame Aufgabenlösung dieser Berufe abgehandelt wird. Hier als zwei unabhängige Hauptgruppen etwa gleicher Gruppenstärke ohne Trennungszeichen, da ja keine gegenseitige Abhängigkeit.
Beispiel 2: x [Gutachtennummer] / y [Gutachternummer] /Einwohner aller Ortschaften bis 5000 Einwohner(De)
Im Falle von Beispiel 2 kann (5b) BETROFENENGRUPPENSTÄRKE erst nach Ermittlung der Gemeinden und bezogen auf jede einzelne Gemeinde ermittelt werden. Im augenblicklichen Zustand des Verfahrens müssten die Gutachter diese Aufgabe selbst lösen.

Nach Gruppenabschluss mit = werden ohne Zeilenwechsel aus der Liste die geschätzte Mengenzahl (Gruppenstärke) und nach ^ die Bewertungszahl der Gruppenstärke hinzugefügt, abschließend ^^.
Zwischen verschiedenen Gruppen erfolgt Zeilenwechsel.

Nach Gruppenstärke zusammengehörige Gruppen sind jeweils in gesonderten Zeilen ins SCHREIBFENSTER einzutragen, die Mengenzahl wird durch ^ von der Bewertungszahl getrennt, die Bewertungszahl mit ^^ abgeschlossen.
Im fortgeschritteneren Verfahren erfolgt die Feststellungen der BETROFFENENGRUPPEN-STÄRKE (Mengenzahl) und der Bewertungszahl jeweils in getrenntem Gutachtenverfahren über die Zentrale (vgl. Schritt 8).

Link zu: (5a) BETROFFENENGRUPPEN-VERZEICHNIS

Link zu: (5b) BETROFFENENGRUPPEN-STÄRKE

Link zu: (6) ASPEKTE-ÜBERBLICK

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
BETROFFENENGRUPPEN
TEILGRUPPEN durch – getrennt,
GESAMTGRUPPEN mit = abgeschlossen
nach Mengenzahl ^, nach Bewertungszahl ^^
Betroffenengruppen und Gruppenstärke,

Übernahme aus Link zu (5a) Betroffenengruppen-Verzeichnis

ergänzt nach Link auf (5b) Betroffenengruppenstärke

Schritt 6:

(6) ASPEKTE-ÜBERBLICK

(ergänzt durch REGELN zur Aspekte-Auswahl)
Aspekte auch über Aufklappmenü „Aspekte / Ziel“ in der Mitte der oberen Menüzeile
Siehe auch Link zu: http://gutachtenverfahren.com/stichwortliste/ <font=red=(Datei noch nicht vorhanden!)
EINKOPIEREN (EINFÜGEN) der aus Schritt 5 markierten Betroffenengruppen oder Gruppenzusammenstellungen (wenn mehrere Gruppen in vergleichbarer Weise betroffen sind) ins SCHREIBFENSTER unten insgesamt.
Anschließend hinter die Kopie der Betroffenengruppe(n)-Signatur Eintrag des Signaturbuchstabens des jeweils dazugehörigen Aspektes aus der Link zu: ASPEKTE-AUSWAHL mit nachgestelltem §, MARKIEREN der Signaturzeile mit Aspekt-Bezeichnung A§ – M§ und KOPIEREN.
Treffen mehrere Aspekte zu, so ist die Betroffenengruppe für jeden einzelnen Aspekt in neuer Zeile neu einzutragen.
Gruppen verschiedener Gruppenstärke bedürfen einer eigenen Aspekte-Signatur und einer gesonderten Zeile.

Link zu: (7) AUSWIRKUNGSBEREICHE / FACHUNTERSTÜTZUNG

SCHREIBFENSTER -Inhalt
Signaturen der Betroffenengruppen aus der Betroffenengruppen-Übersicht, jede Gruppe in eigener Zeile, erweitert um die Aspekt-Buchstaben-Bezeichnung mit nachgestelltem §

Schritt 7:

(7) AUSWIRKUNGSBEREICHE / FACHUNTERSTÜTZUNG

EINKOPIEREN (EINFÜGEN) der bearbeiteten Betroffenengruppe(n) samt des Aspekt-Signaturbuchstabens ins SCHREIBFENSTER.
Nach Durchsicht der AUSWIRKUNGSBEREICHE — eventuelle Anregungen zur Ergänzung bitte unten ins SCHREIBFENSTER — Durchsicht der von der Zentrale im entwickelteren Verfahren weiterentwickelten <href=“http://gutachtenverfahren.biotelie.de/anleitung/auswirkungsbereichefachgutachter“> (7a) FACHGUTACHTERLISTE — über Link erreichbar — und unterhalb gestrichelter Trennlinie Anregung von zur Unterstützung auch noch nicht in der LISTE erfasster erforderlicher Fachgutachten im SCHREIBFENSTER in grüner Schrift an die Zentrale.

Link zu: (8) BESTÄTIGUNG-VON-ZENTRALE

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
Kopien aller Signaturzeilen aus Schritt 6 unterhalb Trennlinie ————— Fachgutachtenanforderungen in grüner Schrift, Begründung und Erörterung der Notwendigkeit unter jeder Einzelanforderung.

Schritt 8:

BESTÄTIGUNG VON ZENTRALE

auch durch E-Mail, dass die ausgewählte(n) Betroffenengrupp(en) in die LISTE DER BETROFFENENGRUPPE unter Angabe der Ordnungszahle(n), Gruppenstärkezahl(en) und Bewertungszahl(en) aufgenommen wurde. Jede Gruppe in eigener Zeile. Vor korrigierten Werten setzt die Zentrale <>.
(Im entwickelteren Verfahren über die Tätigkeit von der Zentrale beauftragter unabhängiger Gutachter und Mitteilung dieser Daten jeweils nach<> hinter den der Zentrale ursprünglich gemeldeten Daten.)
Die Zentrale gibt auch jederzeit unaufgefordert Nachricht über eingetroffenes (4a) EIGENES QUELLENMATERIAL, (4b) FREMDES QUELLENMATERIAL und (4c) FACHGUTACHTEN, die über das Thema und auf Anforderung hin zugänglich geworden sind oder nicht ausgeführt werden können.
Vor Schritt 9 empfiehlt es sich, Schritt 1 – 8 für andere Betroffenengruppen-Zusammenstellungen unter demselben Aspekt und für Betroffenengruppen-Zusammenstellungen unter anderen Aspekten, die anwendbar sind, zu überdenken und Zeile für Zeile in den SCHREIBFENSTERN einzutragen.
Korrekturen werden von älteren Fenstereinträgen durch gestrichelte Trennlinie getrennt.
Dadurch soll Zeit gewonnen werden wegen der Zeitverzögerung bis zu Eintreffen der Fachgutachten und zur Intensivierung der Beschäftigung mit der Aufgabenstellung insgesamt.

Beispiel: Für die Neuerrichtung eines Atomkraftwerkes bei Energiebedarf wäre festzustellen im Vergleich zu einem Kohle- oder Gaskraftwerk, inwieweit die Personen näheren Umkreises des AKW betroffen wären (auch von dem möglichst klein zu haltenden Risiko von Störfällen); für diesen Personenkreis wäre eine getrennte BETROFFENGRUPPE aufzustellen.
Hinsichtlich des Aspektes der AKTIVITÄT wären negativ die wirtschaftlichen Kostenfaktoren zu erfassen und positiv der wirtschaftlicher Nutzen.
In getrennter BETROFFENENGRUPPE wären die Stromverbraucher zusammenzufassen.
Des weiteren wären unter SPONTANEITÄT die Risiken für Leben und Gesundheit für die Gruppenzusammenstellungen vergleichend (auch gegebenenfalls mit dem Kohle- oder Gaskraftwerk) in Anschlag zu bringen.

Link zu: (9) AUSWERTUNGEN

SCHREIBFENSTER-Inhalt:
Hinzufügung von der Zentrale angeregter Signatur-Änderungen nach Setzen von # und mit # jeweils abgeschlossen

Schritt 9:

(9) AUSWERTUNGEN
Damit beginnt Phase II der Begutachtung auf den jeweiligen Aspekt bezogen, der aus der grauen Menüreihe am rechten Rand oder aus der oberen Aspekte/Ziel-Menüzeile über Mauszeigerberührung mit linker Maustaste jeweils aufgerufen wird. Jede Signaturreihe erhält dort die eigentlichen und abschließenden Bewertungszusätze über AUSWIRKUNGSSTÄRKE und AUSWIRKUNGSPERIODE.
Am besten beginnt man mit dem hauptsächlich berührten Aspekt, im obigen Beispielsfall aus der Atomwirtschaft z.B. mit SPONTANEITÄT.

Die Signatur einer aus dem SCHREIBFENSTER des (6) ASPEKTE-ÜBERBLICKs aufgerufenen Betroffenengruppe bzw. Gruppenzusammenstellung mit Aspektsignaturzusatz, die noch nicht hellblau gesetzt (= bereits bearbeitet) ist, wird in das SCHREIBFENSTER des jeweiligen Aspektes/Ziels aus der grauen rechten Menüreihe (oder nach linker Maustastenberührung von ASPEKTE / ZIEL in der oberen Menüzeile) einkopiert und die bearbeitete Signatur im SCHREIBFENSTER des (6) ASPEKTE-ÜBERBLICKs hellblau gesetzt. Ein analoges Vorgehen gilt den Signaturen aus (7) korrigiert nach (8) BESTÄTIGUNG VON ZENTRALE und hier unten nach <> ins KOMMENTAFENSTER einkopiert, bis auch in (7) alle korrigierten Signaturabschnitte hinter und mit <> hellblau sind.
Jede Teilgruppe wird mit – abgetrennt, jede Hauptgruppe mit = abgeschlossen. Im SCHREIBFENSTER unten wird die jeweilige Signatur schwarz eingefügt und auch schwarz ins SCHREIBFENSTER des aus der grauen Menüreihe rechts weiterbehandelten oder der oberen Menüzeile über „Aspekte / Ziel“ aufgerufenen Aspektes. Auch außerhalb der Zeilenfolge weiterbehandelte Signaturzeilen werden nach Weiterleitung in das SCHREIBFENSTERS eines Aspektes hellblau gesetzt.

SCHREIBFENSTER (A§ – M§ gesondert)
Inhalt:
Zwischenspeicherung der zu den Einzel- Aspekt-Protokollen weitergeleiteten Signaturzeilen durch Übernahmekopie.
Jede Signatur einer BETROFFENENGRUPPE ist nun erweitert um die Mengen- und Bewertungszahl und den Signaturbuchstaben eines Aspektes mit nachfolgendem §
Neu: Nach Link auf: (10) AUSWIRKUNGSSTÄRKE nach p oder g Eintrag des €-Betrages und nach \ der Bewertungszahl und Link auf (11) AUSWIRKUNGSPERIODE Eintrag der Jahre und nach\ der Bewertungszahl, Abschluss mit // (Genaueres hierzu nachstehend).

Link zu: (10) Auswirkungsstärke

unten auf der Seite des jeweils aufgerufenen Aspektes und Fenstereintrag der Signaturerweiterung des aufgerufenen Aspekts.

Schritt 10:

(10) AUSWIRKUNGSSSTÄRKE
In der Seite AUSWIRKUNGSSSTÄRKE: Negative Zahlenreihe links, positive rechts der Kurve.
Tipp: Durch Scrollen mit dem Rädchen der Maustaste und gleichzeitigem Drücken der StrG-Taste lassen sich die Zahlenangaben vergrößern.

In der Signaturzeile unten im SCHREIBFENSTER wird entweder nach p [für personenbezogene] die in der Tabelle abgelesene geschätzte Eurosumme eingetragen und nach \ hinter b die auf der Tabelle angegebene zugehörige Bewertungszahl und mit / abgeschlossen, oder nach g [für gruppenbezogen] die in der Tabelle abgelesene geschätzte Eurosumme und nach x (als Multiplikatorsymbol) die aus Schritt (5) in der Signaturzeile enthaltene Gruppenstärke (oder Mengenzahl) und nach = das Multiplikationsergebnis eingetragen.
Dahinter wird nach \ Eintrag von b und die aus der Tabelle (10) abgelesene Bewertungszahl gesetzt und mit ! abgeschlossen.

SCHREIBFENSTER (A§-N§ gesondert)
Inhalt:
Zusatz der Auswirkungsstärke entweder nach p [für personenbezogene € -Schätzung] und b für die aus Tabelle abgelesene Bewertungszahl, Abschluss mit !
oder
nach g [für gruppenbezogene Vermögensauswirkungsschätzung] und nach x [Multiplikatorsymbol] Gruppenstärkezahl [aus (5)] nach= das Multiplikationsergebnis nachfolgend \ b und die aus der Tabelle (10) abgelesene Bewertungszahl, Abschluss mit !

Link auf gleicher Aspekt-Datei zu: (11) AUSWIRKUNGSPERIODE

Schritt:11

(11) AUSWIRKUNGSPERIODE
und Fenstereintrag der Signaturerweiterung beim aufgerufenen Aspekt.

Geschätzte Jahreszahl (mittels eines in der Tabelle aufgeführten Wertes) und nach\ aus der Tabelle abgelesene Bewertungszahl, Abschluss mit //.
Im SCHREIBFENSTER unten möglichst eingehende Begründung dieser Entscheidungen auch im Zusammenhang mit den beigezogenen Quellen, Eintrag unterhalb jeder BETROFFENENGRUPPEN-Einzelsignatur

SCHREIBFENSTER (A§-N§ gesondert)
Inhalt:
Geschätzte Jahreszahl und nach \ aus der Tabelle abgelesene Bewertungszahl, Abschluss mit //

Im SCHREIBFENSTER unten möglichst
Nach Abschluss der Begutachtung jeder Betroffenengruppe über Schritt 11 und 12 nach und nach Wiederholen des Vorgehens für jede Betroffenengruppe mit den Signaturzeilen aus Schritt 7, gegebenenfalls korrigiert etwa über Schritt 8 nach Angaben der Zentrale.

Link auf gleicher Aspekt-Datei zu: (11) AUSWIRKUNGSPERIODE

SCHREIBFENSTER
Inhalt:
Geschätzte Jahreszahl und nach /
aus der Tabelle abgelesene Bewertungszahl, Abschluss mit //
Im SCHREIBFENSTER unten möglichst eingehende Begründung dieser Entscheidungen auch im Zusammenhang mit den beigezogenen Quellen, Eintrag unterhalb jeder BETROFFENENGRUPPEN-Einzelsignatur.
Behandlung jeder BETROFFENENGRUPPE von Schritt 9 aus bis zur Abfertigung aller BETROFFENENGRUPPEN nach Link zu (12)
SCHLUSSBEWERTUNG
und Einfügen jeder Signaturzeile dort.

Link zu: (12) SCHLUSSBEWERTUNG

Schritt: 12

(12) SCHLUSSBEWERTUNG

Im SCHREIBFENSTER sind alle Signaturen aus Schritt 11 Zeile für Zeile zu sammeln.
Die Bewertungszahlen für die Gruppenstärke jeder Gruppenzusammenstellung mit vergleichbarer Betroffenheit für jeden Aspekt werden addiert und jede dieser Summen mit der jeweils zugehörigen Bewertungszahl für die Auswirkungsstärke und mit derjenigen für die Auswirkungsperiode multipliziert. Die einzelnen Gesamtergebnisse für die verschiedenen Gruppen- und Aspektezusammensstellungen werden addiert.
Ein übereinstimmendes Ergebnis beider Gutachter über 0 gilt als positiv für den Gesetzesvorschlag, eines unter 0 als negativ.
Ergebnisse unter 0 werden rot eingetragen.

Beim Gutachtenvergleich sollen bei Schlussbewertungen, denen nicht marktgängige Bewertungen zugrunde liegen starke Ergebnisunterschiede innerhalb der positiven (schwarzen) und/oder negativen (roten) Endsummen nicht als Nichtübereinstimmung bewertet werden.

SCHREIBFENSTER
Inhalt:
Sammlung aller Signaturzeilen bezogen
auf einzelne Aspekte bzw. Ziel, nach Trennstrich unter jeder Gruppensignatur
__________________________
nach Setzen von (5a) für GRUPPENSTÄRKE,
nach (10) für AUSWIRKUNGSSTÄRKE
und nach (11) für AUSWIRKUNGSPERIODE
Niederschrift der Additions- und Multiplikationsergebnisse der einzelnen Bewertungszahlen und Addition der Ergebnisse nach =

Wenn weitere Zusammenstellungen von Betroffenengruppen unter demselben Aspekt zweckdienlich sind, dann mit Schritt 9 – 12 analoge Bearbeitung nach Setzen eines gestrichelten Querstrichs unter jeder Einzelzusammenstellung.

Falls noch nicht behandelte Aspekte berührt werden, sind sie nach Schritt 9 jeweils nacheinander auf der grauen Menüreihe rechts oder oberer Menüzeile unter „Aspekte / Ziel“ aufzurufen und jeder einzeln analog zu Schritt 1 -12 zu bearbeiten und im jeweils dem dem aufgerufenen Aspekt zugehörigen SCHREIBFENSTER zu dokumentieren; im obigen Beispielsfall aus der Atomwirtschaft z.B:
link: HYPARCHIE
Das engere Gutachtenverfahren spielt sich also zwischen ASPEKTETABELLE- ÜBERSICHT und den einzelnen gesonderten über die rechte Navigationsleiste aufgerufenen ASPEKTEN ab.

Erinnerung: Es soll nach Bedürfnis die Schrittfolge jederzeit unterbrochen werden, um auf NOTIZEN oder andere frühere Feststellungen oder Quellen zurückzugreifen
Die Verfahrensweise ist für jeden Einzelaspekt zu wiederholen gegebenenfalls nicht zutreffend ins SCHREIBFENSTER der Einzelaspekte und des Ziel einzufügen, insofern dies zutrifft.
Gelang es endlich ein breiteres Interesse an einer unabhängigen biotelen Begutachtung zu wecken, so soll zusätzlich zur BETROFFENENGRUPPEN-ÜBERSICHT jedem über die Navigationsleiste rechts aufgerufenen Aspekt eine BETROFFENENGRUPPENLISTE (im Text identisch mit dem der BETROFFENENGRUPPEN-ÜBERSICHT) hinzugefügt werden, die als Fragebogen mit Kästchen gestaltet ist, deren Anklicken selbsttätig die Übertragung der Ordnungszahlen der jeweils zugehörigen Gruppe für Abstimmungszwecke dokumentarisch festhält und GRUPPENSTÄRKENZAHL und zugeordnete BEWERTUNGSZAHL ebenfalls registriert und die selbsttätige Berechnung der Werte bis zum Endergebnis bei jederzeitigen Korrekturmöglichkeit durch Aufhebung von Kästchenmarkierungen durchführt.
Auch AUSWIRKUNGSSTÄRKE und Errechnung von deren BEWERTUNGSZAHL auch bei Angaben bezogen auf betroffene Personen sowie ZEITPERIODEN werden dann über jedem Aspekt zugeordnete gesonderte Fragebögen berechnet. Getrennte Gruppenzusammenstellungen für den selben Aspekt sollen eine getrennte eigene Datei mit eigenen Fragebögen erhalten.

Phase 3 AUSSCHLUSS DIREKT BETROFFENER BEI BERECHNUNG DES ABSTIMMUNGSERGEBNISSES
befasst sich mit dem Ausschluss direkt Betroffener, die in eigener Sache und zu ihrem eigenen Vorteil unter Verletzung des Aspektes der GEGENSEITGKEIT ihre Stimme abgegeben haben und durch Mehrheitsveto das biotele Gesetz zu Fall bringen können.

noch in Arbeit: Die Ausnahmen von dieser Verfahrensweise werden unter xxxx behandelt.
xxx Noch in Arbeit
siehe Datei: ausschluss noch in Arbeit

SCHREIBFENSTER
Inhalt:
Beanstandungen, Verbesserungsvorschläge, Kritik

 

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