Vergleichen

Vergleichen beinhaltet die Förderung der Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und Zusammenhänge und zur Steigerung dieser Fähigkeiten, insbesondere der Urteilskraft, und deren Anwendung zur Erhaltung entwickelterer Lebensmöglichkeiten einschließlich der Selbstentfaltung.

Regel 4:
Gleichheit ist ein Vorfeld- oder Brückenbegriff insbesondere zwischen A VERGLEICHEN, B GEGENSEITIGKEIT und L SUBSIDIARITÄT und soll unter B GEGENSEITIGKEITbewertet werden.
Regel 5:
a.) Lebendige Demokratie ist an eine umfassende Entwicklung der Intelligenz ihrer Mitglieder und deren möglichst wirklichkeitsentsprechende Information über lebensentscheidende Zusammenhänge gebunden. Diesen Erfordernissen ist besonders mit einem entsprechend gegliederten Schulwesen Rechnung zu tragen.
Unter entsprechend gegliedertem Schulwesen wird ein solches verstanden, in dem Schüler in einer Weise zu Lerngruppen oder -Klassen zusammengefasst und unterrichtet werden, dass vorhandene Vorkenntnisse vor allem aber Anlagen und eigene Bestrebungen optimal gefördert und entwickelt werden.

b.) Umfassende Information verlangt auch Sichtungsmöglichkeiten des Informationsangebotes unter Leitung von in den jeweiligen Sachgebieten besonders kundigen Fachleuten, deren Ergebnisse selbst einer objektiv vergleichenden Sichtung bedürfen unter Ausscheidung unwahrscheinlicher Sachzusammenhänge oder doch der Kennzeichnung solcher als unwahrscheinlich. Die Nutzung eines solchen überprüften Informationsangebotes muss freiwillig bleiben.
Falls der Aspekt A VERGLEICHEN nicht berührt wird,
“A VERGLEICHEN nicht zutreffend“ im SCHREIBFENSTER oben einfügen [am Besten einkopieren]
und eventuelle Anmerkungen hierzu vermerken.
SCHREIBFENSTER-INHALT (Was ist in das Kommentarfeld unten einzutragen.)
Hinter Betroffenengruppennummer (EINFÜGUNG aus ASPEKTE-ÜBERBLICK)
a) Eintrag (EINFÜGEN) Gruppenstärkezahl und Bewertungszahl aus BETROFFENENGRUPPEN-ÜBERSICHT getrennt durch / jede Gruppe abgeschlossen durch //
b) Eintrag der Bewertungszahl mit Buchstaben für die AUSWIRKUNGSSTÄRKE, für P-Werte nach x Eintrag der Gruppenstärke und nach / Eintrag des Produkts aus P-Wert und Gruppenstärke
c) nach # Eintrag der AUSWIRKUNGSPERIODE und nach / Bewertungszahl hierzu.

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