Vorschlags-Erläuterungen

Vorauszuschicken ist, dass biotele Gesetzgebung nicht auf eine Vermehrung der Gesetzesmasse insgesamt abzielt, sondern auf eine merkbare Verringerung derselben. Es wird davon ausgegangen, dass bisher eine erhebliche Anzahl von Gesetzen und Gesetzes-änderungen auf die Rücksichtnahme auf Partei- und Gruppeninteresse zurückgehen sowie auf das Versagen hinsichtlich der Gesetzesauswirkungen verursacht wegen zu geringer Berücksichtigung des langfristigen Allgemeinwohles bei der Gesetzesabfassung. Die Fülle und Unübersichtlichkeit vieler Gesetze tritt heute bereits in Widerspruch zu den Erfordernissen einer Rechtsstaatlichkeit.

Gutachten-Vorschläge eignen sich gut für eine erste praktische Einführung und praktische Kontaktaufnahme mit dem biotelen System. Dies gilt vor allem in der langen Phase, in der noch keine ausreichende Anzahl von Gutachtern für die Erprobung des Gutachtenverfahrens zur Verfügung steht.

Im Stadium (1) Aufgabenstellung/Gesetzesvorschlag gemäß der Anleitung kann auch der Einzelne aktiv werden; ebenso noch im Stadium (2) Abbruchsempfehlungen / Neuvorschläge, indem er über bereits eingereichte Vorschläge urteilt. Dabei kommen im Allgemeinen Abbruchsempfehlungen nur von Punkt 1 – 8 ohne vorheriges Quellen-studium in Frage.

Ich habe zunächst auch einige Petitionen an den Deutschen Bundestag als Gesetzesvorschläge in gutachtenverfahren.wordpress,com/beispiele/ eingestellt. Da die Antragsteller sich in der Regel sachkundig gemacht haben dürften, kommt als Abbruchsempfehlung gegen ihre Petition als biotelen Gesetzesvorschlag auch die Anwendung von Punkt 9 und 10 in Betracht.

Die Petitionen an den Deutschen Bundestag betreffen häufiger eine sehr komplexe Materie, über deren Regelung wohl selten eine Übereinstimmung der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Zweckdienlichkeit insgesamt zu erzielen wäre. Als solcher Zweck steht ja auch lediglich das Ziel der Besserung der gegenwärtigen Rechtslage zumeist unter Befriedigung des allgemeinen Rechtsgefühles und der Bedürfnisse gewisser Bevölkerungs-gruppen zur Erörterung. Derartige Materie fällt in erster Linie in den Bereich der Macht-politik, also eben in denjenigen der Parlamentsgesetzgebung.

Es sind dies Entscheidungen nach Gutdünken, freilich erst nach Anhörung der verschiedensten Interessengruppen und auch von Wissenschaftlern.

Auf Grund der den Petitionen beigefügten Meinungsbeiträgen lassen sich Vor- und Nachteile der jeweiligen Petition bereits grob abschätzen.

Einige Mühe bereitet es, die Maßstäbe der dynamischen Stabilität und deren Aspekte       (s. obere Menüzeile Mitte „Aspekte-Ziel“) anzulegen und auf Grund derselben im Fall der einen oder anderen Petition zur Eigenformulierung eines biotelen Gesetzesvorschlages zu gelangen.

Häufiger wird man zum Ergebnis einer Abbruchsempfehlung auf Grund von Punkt 9 und/oder 10 oder auch schon 7 oder 8 kommen, also zum Ergebnis der Nichteignung der Petition für eine biotel-kybernetische, d. h. für eine Regelungsgesetzgebung.

Finden Sie diese negativen Erwartungen zu einer der Petitionen bestätigt, so tragen Sie bitte im SCHREIBFENSTER unten nach der Nummer der Petition den zutreffenden Punkt oder die zutreffende Punkte (1 – 10) für die Abbruchsempfehlung ein, möglichst verbunden mit einer Begründung.

Sie können auch eine Neuformulierung der Petition eintragen, falls eine solche eher für einen biotelen Gesetzesvorschlag tauglich ist.

Denn gegenüber den Petitionen besteht leider bei uns die Erwartungshaltung, dass weit häufiger Eigen- und Gruppeninteressen vorgetragen werden als das Interesse des Gemeinwohls.

Wenn sie zu Gunsten des letzteren unten im SCHREIBFENSTER einen neuen Gesetzesvorschlag unterbreiten können, verbunden möglichst mit einer Begründung, d. h. der Nennung von Vorteilen hinsichtlich der dynamischen Stabilität, so wären wir Ihnen dankbar. Begutachten können wir einen derartigen Neuvorschlag noch nicht, außer falls Sie die Mühe des ausreichenden Quellenstudiums auf sich nehmen und selbst in die Rolle eines Gutachters unter Biotelie-Gutachten-Verfahren unter Führung durch die Erklärungen in der Anleitung eintreten.

Für die Formulierung eines Neuvorschlages halten Sie sich am besten an die Definitionen der biotelen Aspekte, welche auf das Ziel der dynamischen Stabilität hinführen                       (s. Aspekte-Kurzfassung) noch ohne Berücksichtigung der Regeln. Auf der Aspekt / Ziel-Aufklapp-Menü-Reihe wurden diese biotelen Aspekte durch Regeln erweitert, wobei Aspekte-Überblick/Stichwortliste über die Regeln Suchbegriffen für die Zuordnung von Gesetzesvorschlägen zu den einzelnen Aspekten nach dem jetzigen Erkenntnisstand bietet.

Auch über die von dem jeweiligen Gesetzesvorschlag Betroffenengruppen und deren Stärke sollten Sie sich bereits jetzt im Zusammenhang mit einem neuen Gesetzesvorschlag Gedanken machen, und wir sind für deren Nennung dankbar. In diesem Zusammenhang werden auch sofort die Schwierigkeiten deutlich, die mit der Abgrenzung der direkten Betroffenheit verbunden sind, da ja in unserer global vernetzten Welt häufig auch von lokalen Entscheidungen globale Auswirkungen ausgehen können. Andererseits darf aber auch die globale Vernetzung nicht überschätzt werden. Es zeigt sich auch hier, dass der regionalen Gliederung in Staaten und Nationen große Bedeutung für die Entscheidungs- und Verantwortungsfreiräume zukommt, welche letztlich Grundlage jeglicher Demokratie ist. Was hier, am Ort einer Gemeinde und vor allem eines Staates geschieht, ist zuallererst mal Sache dieser Gemeinde und dieses Staates, soweit keine direkten Auswirkungen auf andere Gemeinden oder Staaten davon ausgehen.

Die biotele Aufgabenstellung zielt insgesamt und zentral auf eine Entschärfung des Kampfes der Kulturen und Religionen ab. Dabei müssen wir die Anhänger des Islam, als einer ausgesprochen autoritären Doktrin, zu einem Euro-Islam hinführen, der ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen verschiedener Weltanschauungen erlaubt.

Abweichend von der derzeitigen Parteien- und Regierungspolitik, die zu einem raschen Schwund der Abendländischen Kultur und deren Träger führt und unter „IntegrationspolitiK“ einseitiges Entgegenkommen gegenüber der islamischen Landnahmestrategie versteht und diese fördert, zielt Biotelie auf eine geistige und materielle Erneuerung des Abendlandes ab und soll über eine von der Machtpolitik ausgesonderte und letzterer übergeordnete Steuerungspolitik unter Abschaffung der Atomwaffen und anderer Massenvernichtungsmittel einen durch gegliederte Weltpolizeikräften gesicherten Weltfrieden herbeiführen.

Biotelie — deren Symbolfarben übrigens mit Weiß auf grünem Grund sich mit denjenigen des Propheten Mohammed decken — bestärkt den Ansatz muslimischer Gelehrten, welche ihre Glaubensbrüder darauf hinweisen, dass Allah uns Menschen außer seiner Schriftoffenbarungen des Koran zum Zusammenleben und Überleben auch die Vernunft gegeben hat. Auch Biotelie kann und soll sich hoffentlich als eine Offenbarung erweisen.

Sie haben nun folgende Möglichkeiten, die Fortentwicklung der Biotelie zu fördern, wobei dies jederzeit sowohl anonym als auch unter Namensbekenntnis und ungeachtet der unten aufgestellten Reihenfolge erfolgen kann:

1. Sie formulieren im SCHREIBFENSTER unten einen neuen biotelen Gesetzesvorschlag und/oder Sie erteilen zu einem bereits unter gutachtenvorschläge-liste aufgestellten Gesetzesvorschlag eine oder mehrere begründete Abbruchsempfehlungen oder einen Neuvorschlag. Auch die Beschreibung von Kreisen der direkt Betroffenen wäre hier bereits nützlich.

2. Sie unterstützen unsere ersten Bemühungen um Begutachtungsbeispiele in http://gutachten.wordpress.com/ beispiele durch Eintrag bzw. Übersendung von wichtigem Quellenmaterial und/oder durch Mitarbeit an der Vervollständigung der Betroffenengruppen-Liste.

3. Sie erklären Ihre Bereitschaft zu einer zukünftigen Gutachtertätigkeit

a) für einfache Vergleiche von Gutachtenübereinstimmungen (Ja-Nein-Entscheidung).

b) für die künftige Bearbeitung eines Gesetzesvorschlags auf http://gutachtenverfahren.wordpress.com/beispiele oder auf http://gutachtenverfahren.wordpress.com/vorschlaege für die erste und allgemeine Begutachtungsphase.

c) für die Bearbeitung eines Gesetzesvorschlags wie b), jedoch als Fachgutachter (bitte Fach- bzw. Wissensbereiche angeben) und über Schritt 2 bis 5 hinaus.

4. Sie erklären Ihre Bereitschaft zur Mitgliedschaft zum Verein „Stimme der Wissenschaft“, der immer noch im Gründungsstadium stecken geblieben ist, noch keine Vereinskasse führt und doch zukünftig auf eine Institutsgründung

„Biotelie, Institut für Gemeinwohl und Frieden“ hinarbeiten soll, um spätestens anlässlich der nächsten größeren Menschheitskatastrophe Problemlösungsansätze durch Ausgliederung einer kybernetischen Regelungspolitik aus der Machtpolitik anzubieten.

5. Wirtschaftlich potenten Besuchern steht die Möglichkeit offen, durch finanzielle Unterstützung zur Gründung einer Institution „Biotelie, Institut (oder Stiftung?) für Gemeinwohl und Frieden“ zu verhelfen, wobei sie den Ort und den Umfang der für die Anwerbung von Gutachtern insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zu bestimmen hätten. Keinen Einfluss hätten sie auf den biotelen Gutachtenablauf als solchen. Die Personalausstattung der Institution wäre für den Gutachtenbetrieb knapp zu bemessen und dem Erfordernis nach einem Maximum erreichbarer Unabhängigkeit anzupassen.

Einen gewissen Einblick in die Absicht und Leistungsfähigkeit des biotelen Gutachtenverfahrens erhalten Sie zukünftig einmal unter biotelie-gutachten-protokolle.

Philosophische Überlegungen für Gutachter (b – d)

Die Bewertung im biotelen Gutachtenverfahren unterliegt einem ähnlichen Dilemma wie der demokratische Entscheidungsprozess durch Wahlen, bei dem die Stimmen von Menschen verschiedenster Intelligenz und des verschiedensten Wissensstandes aber auch der verschiedensten charakterlicher Prägung bei der Stimmenauszählung gleichgewichtig behandelt werden.

Die biotelen Aspekte vertreten, ja verkörpern ganz verschiedene Sinnzusammenhänge, die mindestens auch teilweise verschiedenen geistigen Fähigkeiten oder sogar Hirnareale zuzurechnen sind. Nun sollen aber alle Aspekte gleichwertig zum Endurteil herangezogen werden. Da bestehen noch mehr Schwierigkeiten bei der mathematischen Gleichbehandlung als mit der Gleichbehandlung von Äpfeln und Birnen. Dazu kommen noch die gegenseitigen begrifflichen Überschneidungen zwischen den Aspekten. AKTIVITÄT und AUSLESE überlappen sich etwa und umfassen auch das VERGLEICHEN (bis hin zum Urteilen) wenn es um Willensbildung und Willensentscheidung geht. HYPARCHIE (Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) wirkt sich noch eindeutiger und ausschließlicher im sozialen Bereich, innerhalb der sozialen Beziehungen, aus als die vorgenannten beiden Aspekte; und schon haben wir uns damit der GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit) und auch dem AUSGLEICH (als ungleichzeitige GEGENSEITIGKEIT) angenähert. Fügen wir noch den AUSTAUSCH hinzu, so wird umso deutlicher, dass wir es mit einem Beziehungsgeflecht zu tun haben, auch wenn wir die Aspekte hier wie an einem Faden aufreihten und das Überlappende-Felder-Schema den Zusammenhang deutlicher zum Ausdruck bringt. (Wobei allerdings auch hier die Aspekte keineswegs in fester Beziehung zueinander stehen sondern in wechselnder.) AUTONOMIE (Selbstbestimmung) wirkt fast wie eine Oase im sozialen Geflecht, wird aber mit AUTARKIE (Selbständigkeit) als Voraussetzung für PLURALITÄT (Vielgestaltigkeit von Dauer) und diese wiederum über die Schiene der AKTIVITÄT ¬— AUSTAUSCH zur Voraussetzung von SUBSIDIARITÄT (als von kleinsten Einheiten aufsteigende Hilfe). Der gesellschaftliche Zusammenhalt steht hier auf dem Spiel. Die SPONTANEITÄT als die unverzichtbare Grundlage allen Lebens soll auch noch bewahrt werden, darf von AKTIVITÄT nicht in den Hintergrund oder gar gänzlich unterdrückt werden.

Und nun sollen doch alle Aspekte getrennt und vereinzelt bewertet werden.

Angerechnet auf das Endergebnis aber sollen nur wirklich selbständige Aspekt-Auswirkungen werden. Ist unter derart komplexen und verwobenen Verhältnis eine Urteilsübereinstimmung unabhängiger Gutachter überhaupt noch möglich?

Da kann uns zu Hilfe kommen, dass alle Aspekte ja auf das Ziel der dynamischen Stabilität hin auszurichten sind. Und dabei darf die hohe Bewertung eines Aspektes nicht etwa einen oder mehrere andere Aspekte innerhalb der Auswirkungsperiode aushebeln und aufheben. Auf dieses Erfordernis, auf diese Bedingung, stützt sich meine Hoffnung.

Übertreibungen von Auswirkungen sollte so vorgebeugt werden können; ehe als letzter Notbremse mit der Abstimmung der direkt Betroffenen ein Gemisch von Erwartungen und Emotionen noch ins Spiel gebracht wird.

Wenn die zwölf biotelen Aspekte als Stützpunkte eines Begriffsnetzes betrachtet werden, das auf dem gemeinsamen Ziel der dynamischen Stabilität

Fußt, so kommt es auf die Wahrung des Gleichgewichtes innerhalb dieses Systems an. Nur innerhalb dieses Gleichgewichts taugt es für politische Weichenstellungen. Kein Aspekt darf also einen anderen aushebeln und so das Gebäude zum Einsturz bringen. Hier scheinen wir über ein Stellglied des kybernetischen Regelungs-Systems zu verfügen.

Wir können erwarten, dass die verschiedenen Aufgabenlösungen unter Klassen verschiedener Aspekte-Dominanz erfolgen müssen; andererseits kann ein und dieselbe Aufgabe gelegentlich unter Anwendung unterschiedliche Aspekte gelöst werden. Wir dürfen auf die Gutachtenergebnisse gespannt sein.

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