Hyparchie

Hyparchie
Hyparchie beinhaltet die Rücksichtnahme auf und möglichst Verständnis für andere sowie Gewaltverzicht ausgenommen in Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, außerdem im ohne Gewalt nicht zu gewährleistenden Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als Angelegenheit des Staates oder ersatzweise der Regierung und gesellschaftlich bestellten Behörden bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung.

Regel 19:

Drohung soll auf die Verhältnismäßigkeit zur beabsichtigten und rechtmäßigen Wirkung eingeschränkt bleiben, so dass der Bedrohte ihr ausweichen kann; in der erzieherischen Anwendung hat Drohung sich im Rahmen dessen zu halten, was der Abhängige nach Gewinnung seiner Unabhängigkeit nach allgemeinen Maßstäben als angemessen beurteilen kann; elterliche Gewaltanwendung ist nicht auf Dritte übertragbar und nur, bei Wahrung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit auf Dauer, in Ausnahmefällen geboten und zulässig.

Auch mit dem Mittel der Drohung soll also so sparsam umgegangen werden, dass seine Anwendung sich mit den zu erwartenden Vorteilen für die Empfänger der Drohung oder für andere rechtfertigen lässt; ohne generelle Anwendung des Mittels in der jeweils spezifischen Form der jeweiligen Drohung müssen Menschen in ihren Rechten unmittelbar oder auf Dauer gefährdet oder benachteiligt sein, um die Drohung zu rechtfertigen.

Auch Personenzusammenschlüsse und Staaten sind an das Gebot der Hyparchie gebunden.

Falls der Aspekt I HYPARCHIE nicht berührt wird,
“I HYPARCHIE nicht zutreffend“ im SCHREIBFENSTER oben einfügen [am Besten einkopieren]
und eventuelle Anmerkungen hierzu vermerken

QUELLENMATERIAL

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