Schritt 5:
Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmaßnahme
a) gesundheitlich,
b) finanziell oder
c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berührt werden.
Die Betroffenengruppen werden von der Zentrale in der Reihenfolge der Gruppengröße fortlaufend angeordnet, in einer größeren Gruppe enthaltene Untergruppen allerdings in alphabetischer Anordnung unter der sie umfassenden Gruppe.
Untergeordnete Gruppen werden jeweils nach rechts stufenweise eingerückt.
Die Liste gliedert sich in getrennte Abteilungen nach:
A Geographie beginnend mit „Menschheit“ = Erdbewohner
es folgen die Erdteilbewohner,
dann die Mitglieder von Staatenbünden,
dann diejenigen von Staaten,
dann diejenigen von Teilstaaten oder Provinzen von Staaten,
dann diejenigen von Städten und Gemeinden
Entsprechend ist auch in den anderen Gruppen gestaffelt zu verfahren.
B Ethnien, Religionen und Weltanschauungen (nach Häufigkeit geordnet)
C Gesellschaftlicher Stellung, Berufen und Erwerbstätigkeit
D Einkommensverhältnissen
E Vermögensverhältnissen
F Verkehr, Sport, Freizeit
G Sonstige
H Teilgruppen aus obigen Gruppen
männlich / weiblich
Altersgruppen
Kranken- und Behindertengruppen
Teilgruppen werden häufig, d. h. wenn ihre Stärke nicht bekannt ist, mit Prozent einer Hauptgruppe bezeichnet und durch – von dieser abgetrennt.
In der Signatur soll vor der Häufigkeitszahl ein / gesetzt werden und nach der letzteren ein – vor der Berechnungszahl (aus der Tabelle unten).
Es muss mit Zehntausenden, ja später mit Hunderttausenden von Betroffenengruppen gerechnet werden. Ihre Ordnungsnummern werden aus der jeweiligen Gliederung (A,B…H) heraus immer mit der zuletzt aufgeführten Ordnungsnummer fortgesetzt. Ordnungsnummern dienen später der Zusammenstellung der jeweils Abstimmungsberechtigten.
Da im jetzigen Entwicklungsstadium eine Abstimmung unter den Betroffenen, weil bedeutungslos, noch nicht erfolgt, dienen die von der Zentrale ausgegebenen Ordnungsnummern derzeit allein der vorläufigen Orientierung innerhalb der Liste.
Betroffenengruppe(n) bitte zu Anfang im SCHREIBFENSTER unten
nach Eintrag der jeweiligen Hauptgliederungsbezeichnung A oder B…. H und der Gruppe(n) im Wortlaut unter umfassender, eindeutiger Definition benennen. Für Angaben zur Gruppenstärke und Betroffenheit sind unter jeder einzelnen Haupt-mit-Nebengruppen, also nach =, die jeweiligen Quellen anzugeben.
Gemeinden ähnlicher Größe und Betroffenheit sollen mit diesen Merkmalen bezeichnet und nach Angabe der größeren geographischen Einheit in ( ), der sie zugehören, in einer Liste zusammengefasst werden.
Untergruppen sind durch einen Bindestrich — von überrangigen zu trennen, getrennt zu behandelnde Gruppen durch Gleichheitszeichen = .
Den Zahlen aus den unten von der Zentrale zu entwickelnden Tabellen ist jeweils eine Vornummer vorgeordnet, die (außer für Staaten) noch nicht verbindlich ist.
Von der letzten Tabellennummer der jeweiligen Abteilung (A – H) ausgehend ist die Nummerierung fortlaufend zu ergänzen.
Nach Gruppenabschluss mit = werden ohne Zeilenwechsel aus der Liste die geschätzte Mengenzahl (Gruppenstärke) hinzugefügt.
Nach Gruppenstärke zusammengehörige Gruppen sind jeweils in gesonderten Zeilen ins SCHREIBFENSTER einzutragen, die Mengenzahl wird durch ^ von der Bewertungszahl getrennt, die Bewertungszahl mit ^^ abgeschlossen.
Zwischen verschiedenen Gruppen erfolgt Zeilenwechsel.
Die alphabetische Suche soll über die Suchfunktion des PC-Programms durchgeführt werden, ehe eine neue Gruppe aufgestellt wird.
Im entwickelteren Gutachtenverfahren soll die Gruppenstärke über für mehrere Verfahren zusammengefasste unabhängige Begutachtungen festgestellt werden.
Derzeit gilt für die Feststellung der Bewertungszahl(en) die
LISTE DER BETROFFENENGRUPPEN
Die Betroffenengruppen B – H können aus Arbeitsökonomie heraus nur aus der fortlaufenden Anwendung heraus entwickelt werden.
Liste A: Geographie: Menschheit, Erdteile, Staatenbünde, Staaten, usw.
Nr, 10000000 Menschheit: 7 Milliarden
Nachstehend Ordnungsnummern 1& – 7&
Biotele Auswertung
Nr. |
Kontinent |
Größe
|
Einwohner
|
% der Erdober-
|
% der
|
Zahlenstärke
|
Be-
|
1& | Asien | 44,4 | 4010 | 8,7 | 60,5 | 4010 | |
2& | Afrika | 30,3 | 944 | 5,9 | 14,2 | 944 | |
3& | Nordamerika | 24,9 | 523 | 4,9 | 7,9 | 523 | |
4& | Südamerika | 17,8 | 381 | 3,5 | 5,8 | 381 | |
5& | Antarktika | 13,2 | 0 | 2,6 | 0 | 0 | |
6& | Europa | 10,5 | 733 | 2,1 | 11,1 | 733 | |
7& | Ozeanien | 8,5 | 34 | 1,7 | 0,5 | 34 |
–
Nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontinent
Nachstehend Ordnungsnummern 8& – 13&
Staatenbünde:
- 8& Afrikanische Union (AU)
- 9& Alte Eidgenossenschaft
- 10& Andengemeinschaft
- 11& Benelux (Staatenbund von Belgien, Niederlande, Luxemburg)
- 12& Europäische Union (EU)
- 13& Russisch-Weißrussische Union
Nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund
Staaten
Der deutsche Name des jeweiligen Staates kann der ersten Spalte (Reihe) der nachstehend verlinkten Kodierliste ISO 3166-1 entnommen werden, die im SCHREIBFENSTER unten zu vermerkende biotele Ordnungsnummer entsprechend der ISO 3166 numerisch in der vierten Spalte.
Über Link auf den jeweiligen Staatsnamen unter Drücken der Strg-Taste kann die Wikipedia-Beschreibung desselben aufgerufen und dort die Bevölkerungszahl entnommen und nach / im SCHREIBFENSTER unten eingesetzt werden. Jeder Staatennummer wird in der Signatur nein & nachgesetzt.
ISO-3166-1-Kodierliste:
Nach: http://de.wikipedia.org/w Kodierliste iki/ISO-3166-1-
Deutschland
Die Deutschen Bundesländer können der zweiten Spalte, vertreten durch die beiden Großbuchstaben in Klammern und nach Setzen der letzten Klammer ) deren Einwohnerzahlen der neunten Spalte der „Rahmendaten der Länder“ in der Wikipedia-Darstellung „Land (Deutschland)“ s. Link unten entnommen und eingeschrieben werden.
Betrifft eine Aufgabenstellung oder ein Gesetzesvorschlag alle Bewohner und nur Bewohner Deutschlands, so ist mit einem DE zu beginnen, weitere geographische Einschränkungen sind nachzusetzen, betroffene mehrere kleinere Einheiten mit + zu trennen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Land_(Deutschland)#Gliederung_der_L.C3.A4nder
Daten für Städte und Gemeinden sind für die Einzelentscheidung fortzusetzen
ebenso Daten für B – H.
Bitte sämtliche Signaturen zum Gutachtenverfahren und die eingehenden Begründungen unter jeder Einzelsignatur nur im SCHREIBFENSTER von (5) Betroffenengruppen-Übersicht eintragen.