Beispiele

Mit den über die Beispiele-Liste aufrufbaren Beispielen will der Autor mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. In erster Linie soll natürlich der Gutachter das Verfahren kennenlernen. Er soll erkennen, dass bei den verschiedenen Anträgen aus verschiedenen Auswirkungsbereichen verschiedene biotele Aspekte oder gar nur das Ziel der dynamischen Stabilität allein berührt werden und berücksichtigt werden müssen. Wer noch kein Gutachter ist, der soll dazu angeregt werden, es zu werden. Und dies wird erleichtert, wenn der Besucher auf einen oder mehrere Anträge stößt, die sein Spezialwissen oder seine besonderen Neigungen ansprechen.


Das spielerische Verfahren kann noch nicht unabhängig sein, es unterliegt der Leitung und Kontrolle der Zentrale (derzeit des Autors oder seines Stellvertreters), schon weil die sonst hierzu notwendigen Mittel noch fehlen. Die Zentrale kann bei einem gewissen Aufklärungszustand eines Sachverhaltes einen dicken grünen Strich unter das Quellenverzeichnis ziehen und damit den Startschuss für die eigentliche Begutachtung geben. Selbst zu abgeschlossenen und veröffentlichten Gutachten kann aber unterhalb des grünen Striches der Sachverhalt weiter verfolgt und sogar ein Gutachten nochmals neu aufgerollt werden, wenn sich die Einsichten in die Sachzusammenhänge wesentlich geändert haben. Dem Gutachtenergebnis ist aber kein Fehler anzulasten, wenn sich die Gutachter nur auf die niedergeschriebenen Zusammenhänge berufen können.


Wenig bedeutende Anträge stehen neben hochbedeutenden. Ja es wird auch bei manchen Anträgen, gegen die eindeutige Ablehnungsempfehlungen ausgesprochen werden müssen — etwa weil eine große Mehrheit der Betroffenen sie ablehnen würde — mit der Begutachtung fortgefahren. Dies insbesondere, wenn bioteliespezifische Themen behandelt werden. Denn auch gerade die im Laufe der Biotelie-Diskussion geäußerten Empfehlungen müssen doch wenigstens als mit den Bewertungsmaßstäben, den biotelen Aspekten, in Einklang befunden werden können.


Beispielsweise wird gegen den Antrag auf Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen für quecksilberhaltige Beleuchtungskörper sich kaum ein Entrüstungssturm erwarten lassen, wohl aber gegen den Antrag auf Abschaffung des Bargeldes. Es ist nichts Neues, dass der Durchschnittsbürger an der Freude an kleinen Betrügereien hängt, insbesondere wenn er dabei noch auf die großen Gauner mit dem Finger zeigen kann. Aber es ist ein öffentlicher Aufklärungszustand in Zukunft denkbar, indem doch die radikale Absenkung der Arbeitslosigkeit über Lebensarbeitszeitverkürzungen, die wegen sonst drohenden Anstiegs der Schwarzarbeit unter einem Bargeldsystem nicht möglich wäre, von der Mehrheit höher bewertet wird. Hinzu treten kriminelle Aktivitäten wie Rauschgifthandel und Zwangsprostitution, deren Eindämmung mangels Bargeldes denkbar wäre usw. (Einwendungen siehe hier) <<<
Besondere Schwierigkeiten bereiten dem noch spielerischen Verfahren die Quellenstudien, welche die vorliegenden Tatsachen und Sachzusammenhänge doch möglichst umfassend aufklären sollen. Dagegen stehen umfassende Geheimhaltungsinteressen. Günstig ins Gewicht fällt die Tatsache, das aus einem biotelen Gutachten hier — zumindest aus eigenem Verfahrenszusammenhang — noch kein Gesetz wird und keine Rechtsverbindlichkeiten entstehen, wenn die strafrechtlichen Regeln eingehalten werden, wozu ja jeder verpflichtet ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


− 6 = eins