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Ausführliches zur Biotelie® dort.
Das Konzept der Biotelie® wurde als das einer Ökologischen Staatslehre von 1952 bis 1959 vom Autor näher vorbereitet. Mit der Biotelie soll die Parlamentarische Demokratie mit einer langzeitpolitischen, Parteien und Wahlperioden übergreifenden Instanz ergänzt werden. Diese Instanz soll als Gutachteneinrichtung politische und soziale Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung auf der Grundlage eines vorgegebenen hygienisch-ökologischen Begriffssystems beurteilen. Die in einer unabhängigen Begutachtung für zweckmäßig und tragfähig befundenen Verbesserungsvorschläge sollen in Zukunft einmal der elektronischen Abstimmung der direkt von den empfohlenen Maßnahmen Betroffenen unterworfen werden; auf diese Weise könnten übereinstimmende Gutachtenergebnisse bei Ausbleiben einer Ablehnung durch die Mehrheit dann zur direkt-demokratischen Ergänzung unserer Gesetzgebung dienen.
Es sind auch Verfahrensanwendungen im Vorfeld, etwa zur Politikberatung, denkbar.
Jeder kann Vorschläge unten im SCHREIBFENSTER machen, wenn er ein Übel, einen Notstand oder eine Beschwernis ausgemacht hat oder gar noch eine Vorstellung dazu entwickelt hat, um dafür Abhilfe zu schaffen. Allerdings sollten Sie dabei in Betracht ziehen, dass die abzustellenden Übel, Notstände, Rückständigkeiten oder Beschwernisse das Gemeinwohl berühren sollten, um Gegenstand der biotelen Begutachtung sein zu können. Wenigstens einer der auf der Aspekte-Kurzfassung aufgeführten Aspekte müsste davon beeinflusst sein. Auch die Abbruchsempfehlungen wären (grob) zu beachten. Vorschläge, die nur dem eigenen Wohlbefinden oder dem einer Gruppe gelten, wären bei politischen Parteien vorzutragen. Die Zentrale wird jeden vernünftig abgefassten Vorschlag nach der Reihenfolge des Eingangs in die „Vorschläge-Liste“ eintragen.
Jede fördernde Anregung oder Mitarbeit ist willkommen.

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