Versuch2

SCHRITT: 6
ASPEKTE-ÜBERBLICK und Regelwerk

Tabelle: Aspekte mit Brückenbegriffen (Übersicht)

• A Vergleichen A-R4 α)
Gleichheit ABGIL
• B Gegenseitigkeit B-R7 β)
Solidarität BL
• C Spontaneität
• D Aktivität D-R12 β)
Zusammenarbeit DB
• E Autarkie E-R13
Abgrenzung EKCFHG / BI
• F Pluralität (Diversität)
• G Autonomie G-R17
Disziplin CDGI
• H Auslese H-R20 α
Konkurrenz A–M, B-R7 γ)
Chancengleichheit BJDH
• I Hyparchie I-R22
Toleranz BFI
• J Ausgleich
• K Austausch K-R24 α / B-R8
Handel B-K
• L Subsidiarität
• M Dynamische Stabilität als allen Aspekten übergeordnete Zielsetzung

(Es empfiehlt zur Rückkehr aus einem Link – etwa von einer abgelegenen Regel – die Strg-Taste gedrückt zu halten und die Pos 1 ganz oben rechts zu betätigen und darnach den dem Ausgang nächstgelegenen Aspekt aufzurufen. Schreiben Sie sich den zuletzt behandelten Aspekt auf.

Für das biotele Gutachtenverfahren sind drei Anwendungsphasen vorgesehen, die auch später fortbestehen sollen:
Phase A der Vorbereitung und wissenschaftlichen Erforschung
Phase B als Beratungsinstrument
Phase C als Gesetzgebungsbestandteil

Wir befinden uns in der Vorbereitung (Phase A), damit Sie sich mit den Bestandteilen (Werkzeugen) vertraut machen und den Stoff für die Begutachtung vorbereiten.
Diese Übersicht ist ein Hilfsmittel bei der Zuordnung des Gesetzesvorschlags zu den Aspekten, unter denen der Gesetzesvorschlag ab der Phase B über das dunkelgrüne Aufklappmenü „Aspekte / Ziel“ rechts der ANLEITUNG (obere Menüzeile) später behandelt werden soll.

Regeln (R) betreffen nachträgliche Erläuterungen und Festlegungen und finden Sie hier im 6-Aspekte-Überblick.

Das Regelwerk soll Erläuterungen und Auslegehilfen zu den einzelnen Aspekten liefern und eine Angleichung von Aspekte-Auslegungen an neue Erkenntnisse und Zeitumstände ermögliche; die Regeln sollen auch der Verdeutlichung dienen.

Die Regeln I beziehen sich auf die institutionelle Organisation,
die Regeln II auf allgemeine Verfahrensvorschriften, die den nachfolgenden Regeln übergeordnet sind, und
die Regeln III auf Erläuterungen der biotelen Aspekte und Richtlinien innerhalb des Gutachtenverfahrens als Gutachter-Leitlinien.

Regeln, die noch nicht in Betracht zu ziehen sind, wurden beige eingefärbt.

Die Regeln III sollen dabei auch — manchmal unter Leitung durch einen Umfeld- oder Brückenbegriff zwischen zwei oder mehreren Aspekten — zur Festlegung der zu berücksichtigenden Aspekte dienen.

Als „Umfeld- oder Brückenbegriffe“ werden Begriffe benannt, die einem oder mehreren Aspekten, sich diesen annähernd, vorgelagert sind.

(Beispiel: Der Umfeld-oder Brückenbegriff KONKURRENZ liegt im Umfeld sowohl von H AUSLESE als auch von I HYPARCHIE, da KONKURRENZ durchaus einen die Eintracht störenden bis vernichtenden Wirkungsanteil umfassen kann und in einem solchem Fall unter dem Aspekt von I HYPARCHIE in einen friedlichen Wettbewerb umgeleitet werden muss, um dem Hauptziel der DYNAMISCHEN STABILITÄT näherzukommen. H AUSLESE schließt an KONKURRENZ an, denn letztere geht, häufig zwingend, voraus.)