Erörterung


Zur Erinnerung für die Zukunft

Das ausgereifte und praktisch angewandte biotele Gutachtenverfahren muss in erster Linie unabhängig und unbeeinflussbar von Einzel- und Gruppeninteressen gehalten werden und im Einklang mit dem (subsidiären, d. h. gestuften, vom Einzelmenschen bis zur Menschheit hinauf verfolgten) Gemeinwohl. Die Kontrollkörperbüros (KKB) als jeweilige Zentralen dürfen in den Gutachtenprozess inhaltlich nicht eingreifen.
Über von dem jeweilig aktiven KKB eingeholte unabhängige Gutachten ist für jeden Gesetzgebungsvorgang ein Gutachtenvergleich zur Entscheidung darüber einzuholen, ob das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an öffentlich bekanntgegeben und diskutiert werden kann oder ob es zunächst geheim gehalten und nur den immer zu strikter Verschwiegenheit verpflichteten beauftragten Gutachtern bekanntgemacht werden darf. Entscheidendes Kriterium ist dabei, wie ein Eingreifen von Einzel- oder Gruppeninteressen in den Gutachtenprozess verhindert werden kann.

Den für ihren Dienst entschädigten Gutachtern stehen im Idealfall von Gesetz aus alle Nachrichtenquellen — über das KKB vermittelt — offen bei strengster strafbewehrter Schweigepflicht.
Der Gutachtenablauf kann dem unter „Anleitung“ ausgeführten entsprechen, der Datenverkehr zwischen Gutachtern und Zentrale verläuft geschützt. Die Zentrale lässt die Quellenergebnisse mischen und von Daten, die für Personen spezifisch kennzeichnend sind, durch Ersetzen säubern und gibt — derart verändert — alle Quellen allen beteiligten Gutachtern zur Kenntnis.

Zur Gegenwart
Sie dagegen können hier an einem spielerischen ersten Versuch teilnehmen, der dem Beweis dienen soll, dass im biotelen Gutachtenverfahren Urteilsübereinstimmungen und damit klare Endergebnisse weit über die bloße Wahrscheinlichkeit hinaus möglich sind.
Erst der Nachweis, dass BIOTELIE keine illusorische Utopie ist, kann zur Reform weiterführen.
Da vom Ergebnis der Begutachtungen keine Rechtsfolgen ausgehen sollen, wird zwar nach der „Anleitung“ verfahren, das Quellenstudium bleibt jedoch immer öffentlich. Geheim bleibt das Verfahren nur im Abschnitt zwischen den Gutachtern bis zum Vorliegen des Gutachtengebnisses.
Ihre Eintragungen in den KOMMENTARFENSTERN in derart gesperrten Unterlagenseiten werden also erst nach Abschluss des Gutachtens innerhalb des jeweiligen „Beispiels“ oder „Vorschlags“ über ein Gutachten-Protokoll öffentlich.

Bitte helfen Sie durch Kommentare und sachdienliche Hinweise in den KOMMENTARFENSTERN der jeweiligen Gutachtenanträge unter „Beispiele“ und „Vorschläge“ und durch Neuvorschläge unter “Vorschläge“ oder durch Beteiligung als Gutachter (bitte hierzu Nennung der Gutachten-Antragsnummer, bei der Sie sich besonders kompetent wissen).
Die Ziffer(n) hinter den aufgelisteten Gutachtenanträge verraten die eingeleitete oder durchgeführte Zahl von Begutachtungen. Wenn Sie eine Einzelbegutachtung 1 — oder (1) falls abgebrochen — ergänzen können, helfen Sie bei der rascheren Fertigstellung des betreffenden Gutachtens. Ausgeführt werden alle Begutachtungen über das Menü oben unterAnleitung“.

Es empfiehlt sich zunächst einige Beispiele – oben im Menü – / Beispielliste anhand ihrer Protokolle (siehe unter Beispiele) durchzusehen. Von den Protokollen sind allerdings erst „Abbruchsempfehlungen“ und „Mitteilungen an Zentrale/eigene Quellenangaben /Notizen“ zugänglich.

Anmerkungen, Fragen, Kritik bitte im SCHREIBFENSTER eintragen …

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