AUSWIRKUNGSBEREICHE/FACHGUTACHTER


Schritt 7:
(7) AUSWIRKUNGSBEREICHE/FACHGUTACHTER

a- auf den Bereich der Hygiene (Gesundheit)
a1- Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Umwelthygiene (Luft- und Wasser-Bodentauglichkeit),
a2- Krankheitsvorbeugung (Sport, Arbeitshygiene usw.)
a3- Seuchenbekämpfung
a4- Therapie (Krankenbehandlung)

b- auf den Bereich der Naturforschung und Naturerhaltung
b1- Artenschutz
b2- Biotop-, Natur-, Landschafts-, Gewässerschutz
b3- Ressourcenschonung
b31- Luftverfügbarkeit (Sauerstoff, Waldschutz)
b32- Wasserreserven und -verteilung
b33- Bodenschutz vor Versiegelung u. Desertifikation
b34- Nutzungsreglementierung der Bodenschätze
b341- Kohle
b342- Erdgas, Öl
b343- Mineralien

c auf den Bereich menschlichen Zusammenlebens, einschließlich der Menschenwürde, der Ehre als begründeten Stolz und der Selbstachtung
c1- Äußere Sicherheit (Abrüstung)
c2- Rechtsstaatlichkeit
c3- Kulturerhaltung
c4- Erziehung, Ausbildung und Bildung

d- auf den Bereich der Wirtschaft und Versorgung
d1- Gütererzeugung und Dienstleistung
d2- Markt
d21- Arbeitskräftemarkt
d22- Gütermarkt
d3- Finanzwesen
d31- Geldwertstabilität
d32- Geldmengenkoppelung an Wertbestände
d33- Koppelung von Spekulation an Risiken
d34- Bauwesen
d35- Denkmalschutz

Die AUSWIRKUNGSBEREICHE a und b könnten auch als biologische und c und d als gesellschaftliche zusammenhängend gesehen werden, sollen aber wie oben getrennt vor die Nummer der Betroffenengruppe eingetragen werden. Erweiterungen können im SCHREIBFENSTER vorgenommen werden. Die Korrektur der Reihenfolge der KENNZAHLEN erfolgt durch die Zentrale.

(7a) FACHGUTACHTERLISTE
Fachgutachter:
a-1 Anatomie
a2-2 Arbeitshygiene
a3-3 Seuchenhygiene
b-4 Biologie
b-5 Botanik
d34-6 Architektur
d35-7 Denkmalschutz
c4-8 Erziehungswissenschaft
c11-9 Friedensforschung
c12-10 Rüstungsforschung
c2-11 Staatsrecht
d1-12 Agrargewerbe
d1-13 Friseurgewerbe
d1-14 Lebensmittelherstellung

Beachte auch die Berufeliste innerhalb der Betroffenengruppenliste (wenn aufgestellt)
(noch) nicht verfügbare Fachgutachter werden von der Zentrale in rote Schrift gesetzt, falls angefordert
Bei der Anforderung von Fachunterstützung hat der Gutachter die Gewichtigkeit des Beitrages aus der jeweiligen Fachsparte zu erörtern und sogleich abzuschätzen, ob der Gutachtenaufwand den aus einem entsprechenden biotelen Gesetz zu erwartenden Vorteil für Lebens- und Naturerhaltung sowie Wirtschaft übersteigt.
Bei mehreren Anforderungen an verschiedene Fachgutachten ist abzuwägen, ob der gewonnene Wissensfortschritt in jedem einzelnen Fall von erheblicher Bedeutung für ein zutreffendes Gesamturteil ist.

Überschrift: Weitere Fachunterstützung (bitte ins Schreibfenster setzen)
Der Gutachter hat die Fachgutachterliste nach seinem Bedarf unter Fortsetzung der Nummerierung zu ergänzen; die Zentrale hat die Gutachterliste alphabetisch weiterzuentwickeln, Unterdiszplinen der Hauptdisziplin nachzuordnen und die Nummernfolge auch für frühere Gutachten für den Gebrauch durchgehend neu zuzuordnen.
Die Gutachtenergebnisse sind von der Zentrale auf der GUTACHTENLISTE mitzuteilen.
Im entwickelteren Gutachtenverfahren sind die Fachgutachterlisten als Fragebogen mit Kästchen zum Anklicken auszuführen.

weiter Link zu: (2) Abbruchsempfehlung (falls Abbruch tunlich)
weiter Link zu: (8) MITTEILUNGEN-VON-ZENTRALE

SCHREIBFENSTER
Inhalt:
Auswirkungsbereiche
Fachgutachter-Anforderung in Grün
Begründung und Erörterung der
Notwendigkeit unter jeder Einzelanforderung

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