Auslese

Auslese ist

a.) ein Faktor fruchtbarer Abgrenzung und Ausgrenzung und beinhaltet — biologisch betrachtet — Vermeidung einer Begünstigung der langfristigen Vermehrung solcher Lebewesen, welche für andere und sich selbst vergleichsweise eine Belastung darstellen und in ihrer auch spontanen Durchsetzungsfähigkeit geschwächt sind, — wirtschaftlich betrachtet — Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des Tüchtigeren und Geeigneteren als Hebel zum Fortschritt im Sinn der Anpassung auch an veränderte Bedingungen. AUSLESE ist also AUCH ein Hebel zur E AUTARKIE:

b.) AUSLESE bedeutet auch Entscheidung (vgl. D AKTIVITÄT), welche möglichst auch dem langfristigen Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen soll.
In diesem Zusammenhang bedeutet AUSLESE auch das Unterlassen oder Unterbinden solcher Verhaltensweisen, die der Erhaltung des Lebens und des sozialen Friedens und Zusammenhaltes, also der Wahrung der Menschlichkeit, abträglich sind (vgl. L SUBSIDIARITÄT, K HYPARCHIE), insbesondere das Verbot, andere zu benachteiligen, also das Gebot der Fairness (vgl. A VERGLEICHEN, B GEGENSEITIGKEIT, J AUSGLEICH).

Regel 18:

AUSLESE soll zur Wahrung der Menschlichkeit strikt der HYPARCHIE unterworfen sein.

Falls der Aspekt H AUSLESE nicht berührt wird,“H AUSLESE nicht zutreffend“ im SCHREIBFENSTER oben einfügen [am Besten einkopieren]
und eventuelle Anmerkungen hierzu vermerken.

Quellenmaterial

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


4 − = eins