Aktivität

Aktivität beinhaltet die Förderung und Erhaltung von Kraft und Macht und damit der nachhaltigen Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen, wobei die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen (im Rahmen der G AUTONOMIE) mit einschließen und von ihr mitbestimmt sein soll und die Vermeidung von Beeinträchtigungen anderer (im Sinne der I HYPARCHIE).

Dem angestrebten Übergewicht an Potentialität gegenüber muss die Notwendigkeit des gelegentlichen Nachweises solcher Fähigkeiten zu Zwecken der Bestätigung und Einübung, wo eine solche erforderlich ist, betont werden sowie deren teils wechselnde teils stetige Ausübung, die nach Art und Weise und Umfang zweckmäßig für die Erhaltung der Produktivität, der Produktion, der Wirkung und des Erfolges ist, letzteren zumindest im Rahmen der notwendigen Kontinuität haltend:

Es muss immer zusätzlich auch die Auswirkung der Förderung von D AKTIVITÄT auf die C beachtet werden und ein etwa dadurch ausgelöster Verlust an C SPONTANEITÄT gegen die Vorteile der Aktivitätsförderung abgewogen werden.

Vgl. Regel 11:
Ein andauernder Spontaneitätsverlust, der sich aus forcierter D AKTIVITÄT ergibt, muss unter C SPONTANEITÄT bewertet und beurteilt werden.

Regel 13:
Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Vermögenswerte werden unter D AKTIVITÄT bewertet, ausgenommen Aktivitäten und Vorgänge des Handels, die in ihren positiven und negativen wirtschaftlichen Auswirkungen unter K AUSTAUSCH zu behandeln sind (vgl. Regel 9).

Falls der Aspekt D AKTIVTÄT nicht berührt wird,
“D AKTIVITÄT nicht zutreffend“ im SCHREIBFENSTER zu AUFGABENSTELLUNG oben einfügen [am Besten einkopieren] und eventuelle Anmerkungen hierzu vermerken.

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