A VERGLEICHEN
beinhaltet die Förderung der Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und Zusammenhänge und zur Steigerung dieser Fähigkeiten, insbesondere der Urteilskraft, und deren Anwendung zur Erhaltung entwickelterer Lebensmöglichkeiten einschließlich der Selbstentfaltung.
B GEGENSEITIGKEIT (Wechselseitigkeit)
beinhaltet die Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne eines Gleichgewichtes von Geben und Nehmen und deren Einhaltung.
(Die Natur kennt Gegenseitigkeit innerhalb von Symbiose.)
C SPONTANEITÄT
beinhaltet
a.) die Förderung von natürlichen Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit einschließlich der geistigen Beweglichkeit und gesellschaftlichen Eigenständigkeit, so dass beim Ausfall oder dem Ungenügen zivilisatorischer Techniken oder der staatlichen Ordnung Möglichkeiten zum Überleben bestehen.
b.) Unter SPONTANEITÄT ist auch eine Fülle (vgl. F PLURALITÄT) von Arten an Lebewesen, soweit sie (wie mikrobielle Erreger schwerer Krankheiten) für Menschen nicht eine umfassend und anders als durch Ausrottung unüberwindliche und schwer eindämmbare tödliche Gefahr für die Menschheit darstellen, in einer Fülle von Lebensgemeinschaften (Biozönosen) unter Schutz zu stellen, so dass eine Fortsetzung des Lebens als vielgestaltige Natur auf der Erde auch ohne Mitwirkung des Menschen wahrscheinlich bleibt.
c.) Die Koexistenz von Menschen und anderen Lebewesen in einem gegenseitigen Zusammenleben (Symbiose) und vielgestaltigem Schöpfungszusammenhang (Natur) ist auf eine möglichst für alle beteiligten Arten erträglichen und daher zumutbaren Form zu pflegen.Es darf niemand außer bei Beeinträchtigung seiner freien Willensentscheidung daran gehindert werden, sich selbst zu schädigen oder zu benachteiligen (“Rücktrittsrecht“), was miteinschließt, dass der Zurücktretende nicht tatsächlich dabei durch Verstoße gegen E AUTARKIE durch Hilfsmaßnahmen gemäß L SUBSIDIARITÄT unfreiwillige oder gefährliche Belastungen oder Schädigungen anderer auslöst, die über eine unvermeidbare negative Beispielswirkung hinausgehen; es sei denn der Zurücktretende befände sich in einem die freie Willensentscheidung ausschließenden Zustand (vgl. G AUTONOMIE).
D AKTIVITÄT
beinhaltet die Förderung und Erhaltung von Kraft und Macht und damit der nachhaltigen Handlungsfähigkeit bei der Lebensbewältigung und besonders in Katastrophenlagen, wobei die Anwendung und Ausübung dieser Kraft und Macht möglichst die moralische Selbstkontrolle der Menschen (im Rahmen der G AUTONOMIE) mit einschließen und von ihr mitbestimmt sein soll und die Vermeidung von Beeinträchtigungen anderer (im Sinne der I HYPARCHIE).
Dem angestrebten Übergewicht an Potentialität gegenüber muss die Notwendigkeit des gelegentlichen Nachweises solcher Fähigkeiten zu Zwecken der Bestätigung und Einübung, wo eine solche erforderlich ist, betont werden sowie deren teils wechselnde teils stetige Ausübung, die nach Art und Weise und Umfang zweckmäßig für die Erhaltung der Produktivität, der Produktion, der Wirkung und des Erfolges ist, letzteren zumindest im Rahmen der notwendigen Kontinuität haltend:
Es muss immer zusätzlich auch die Auswirkung der Förderung von D AKTIVITÄT auf die C SPONTANEITÄT beachtet werden und ein etwa dadurch ausgelöster Verlust an C SPONTANEITÄT gegen die Vorteile der Aktivitätsförderung abgewogen werden.
E AUTARKIE
beinhaltet die Förderung der SELBSTÄNDIGKEIT, insbesondere durch die Verringerung von Abhängigkeiten, auch im Sinne der Bedeutung von Selbstgenügsamkeit und Sparsamkeit im Umgang mit erschöpfbaren Ressourcen. Sie ist nur unter K AUSTAUSCH in einem vernünftigen Umfange unter B GEGENSEITIGKEIT anzustreben, nicht unter totaler, insbesondere wirtschaftlicher und informativer, Abschottung gegenüber anderen.
F PLURALITÄT (VIELGESTALTIGKEIT)
beinhaltet – biologisch betrachtet – vor allem Vielfalt von Pflanzen und Tierarten möglichst in sich selbst erhaltenden Biotopen, zumindest in solchen mit Selbststabilisierungstendenzen bei Wegfall menschlicher Beeinflussung. (vgl. IX)
Pluralität beinhaltet auch Vielfalt kultureller Überlebens- und Erlebenstechniken und -formen möglichst ohne Trennung solcher vom biotelen Ziel der dynamischen Stabilität und unter Vermeidung von unüberbrückbaren Widersprüchen zwischen diesen Techniken und ihren Folgen.
PLURALITÄT als Vielgestaltigkeit soll gesetzlich nur in dem Rahmen des biotelen Aspekts der AUTARKIE als Selbständigkeit (vgl. E AUTARKIE) angestrebt und gefördert werden. Menschen, die ohne ihr Verschulden ständig auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben zwar Anspruch auf Hilfe im Sinne von L SUBSIDIARITÄT (zunächst von ihrer Familie her und bei deren Unvermögen zu höheren sozialen Einheiten aufsteigend), das Gemeinwesen kann aber kein Interesse daran haben, dass die Unselbständigkeit und dauerhafte Abhängigkeit von anderen gefördert wird.
G AUTONOMIE
beinhaltet
a.) Die Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Fähigkeiten von Individuen und Gruppen insbesondere in frei gewähltem Beruf oder Erwerbstätigkeit, in freier Partnerwahl auch zu gesellschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit sie nicht zwangsläufig aus der Zugehörigkeit zu Familie, Berufsverbänden oder zu politischen Einheiten sich ergeben und soweit sich nicht Einschränkungen aus entsprechenden Rechten anderer (aus dem Aspekt der B GEGENSEITIGKEIT heraus) und auf Grund von rechtmäßigen Gesetzen ergeben.
Autonomie ist also Freiheit unter Rücksichtnahme auf andere und Grundlage für Verantwortung und Menschenwürde.
b.) In die AUTONOMIE ist auch das Recht auf Eigentum auf dem Wege des rechtmäßigen K AUSTAUSCHES inbegriffen und das Eigentum an der eigenen Schöpfung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, insbesondere soweit dieser höherrangige gesellschaftliche Bedürfnisse berücksichtigt,
Bei der Konkurrenz um Bewegungsspielraum und beschränkt verfügbare Güter oder Leistungen gilt bei gleicher Berechtigung die Regel des Zuschlages nach der Reihenfolge. (Es ist wie das Anstehen vor einem Geschäft bei knapper Warenanlieferung.) Das Erbrecht als rechtmäßiger K AUSTAUSCH fußt auf dieser Regel.
Zum „Recht der Reihenfolge“ ist noch anzumerken, dass es sich nicht nur auf die Besitznahme und Pflege knapper oder einzigartiger Güter erstreckt, sondern auch auf die Ausübung kontingentierter sozialer Funktionen zwischen aufgrund ihrer Fähigkeiten Gleichberechtigten, also etwa auch auf das Recht zur Berufs- oder Amtsausübung. (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.)
c.) Jeder Mündige hat ein Recht zur Selbstbenachteiligung („Rücktrittsrecht“), wenn dadurch andere nicht benachteiligt werden. wobei eine schädlich sich auswirkende Beispielswirkung außer Betracht bleibt, so weit eine solche mit der Ausübung dieses „Rücktrittsrechts“ unvermeidbar oder doch zumutbar verbunden ist. Regierungsgesetze dürfen und sollen allerdings dieses Rücktrittsrecht einschränken, wenn wesentliche Interessen der Gemeinschaften dies,, weil der Gesellschaft unzumutbar, erforderlich erscheinen lassen (konkurrierende Gesetzgebung).
H AUSLESE
ist …
a.) ein Faktor fruchtbarer Abgrenzung und Ausgrenzung und beinhaltet — biologisch betrachtet — Vermeidung einer Begünstigung der langfristigen Vermehrung solcher Lebewesen, welche für andere und sich selbst vergleichsweise eine Belastung darstellen und in ihrer auch spontanen Durchsetzungsfähigkeit geschwächt sind, — wirtschaftlich betrachtet — Wettbewerb (Konkurrenz) zur Durchsetzung des Tüchtigeren und Geeigneteren als Hebel zum Fortschritt im Sinn der Anpassung auch an veränderte Bedingungen. AUSLESE ist also AUCH ein Hebel zur E AUTARKIE:
b.) AUSLESE bedeutet auch Entscheidung (vgl. D AKTIVITÄT), welche möglichst auch dem langfristigen Überleben dienen oder wenigstens nicht im Wege stehen soll.
In diesem Zusammenhang bedeutet AUSLESE auch das Unterlassen oder Unterbinden solcher Verhaltensweisen, die der Erhaltung des Lebens und des sozialen Friedens und Zusammenhaltes, also der Wahrung der Menschlichkeit, abträglich sind (vgl. L SUBSIDIARITÄT, K HYPARCHIE), insbesondere das Verbot, andere zu benachteiligen, also das Gebot der Fairness (vgl. A VERGLEICHEN, B GEGENSEITIGKEIT, J AUSGLEICH).
I HYPARCHIE
beinhaltet die Rücksichtnahme auf und möglichst Verständnis für andere sowie Gewaltverzicht ausgenommen in Notwehr, Nothilfe oder Selbstverteidigung, außerdem im ohne Gewalt nicht zu gewährleistenden Interesse der Allgemeinheit, hier soweit wie möglich als Angelegenheit des Staates oder ersatzweise der Regierung und gesellschaftlich bestellten Behörden bei einem Minimum einer Anwendung von Gewalt, Zwang oder unausweichlicher Bedrohung auch zwischen Einzelnen oder Gruppen und bei Ausbau der Konfliktvermeidung und Konfliktschlichtung.
J AUSGLEICH
beinhaltet …
a.) die Förderung einer dauerhaften Angleichung von Wettbewerbsbedingungen soweit sie sich Unterschiede unter denselben aus äußeren nicht innerhalb der Begünstigten liegenden oder von diesen zu verantwortenden Umständen ergeben, besonders zur Stützung von Bevölkerungen in unwirtlichen Gebieten unter erschwerten Lebensbedingungen.
Im letzten Fall kann AUSGLEICH auch Gegenleistung für Vorhaltung von Überlebensmöglichkeiten und Freizügigkeiten für Nichtansässige sein.
AUSGLEICH soll nur eingeschränkt der Angleichung in Sinne einer Gleichschaltung entgegen der F PLURALITÄT (als Vielfältigkeit) dienen und darf AUSLESE nicht beeinträchtigen, ja sollte vorzugsweise ein Mittel zu deren Förderung sein und soll wenigstens in absehbarer Zukunft B GEGENSEITIGKEIT begünstigen.
b.) AUSGLEICH ist auch ungleichzeitiger K AUSTAUSCH auf GEGENSEITIGKEIT, etwa als Darlehensvergabe. Darlehensvergabe an besitzarme Personen, die dadurch wahrscheinlich zu Leistungsfähigkeit kommen dient dem AUSGLEICH, wie etwa auch natürlicherweise von Eltern zugunsten ihrer Kindern erbrachte Leistungen.
c.) AUSGLEICH darf nicht anstelle von Hilfe im Sinne von L SUBSIDIARITÄT und zu deren Verschleierung gewährt werden.
K AUSTAUSCH
beinhaltet …
a.) den Informationsaustausch zur Aufklärung und Information mit dem Ziel der Erhöhung der Entscheidungsfähigkeit in Verantwortung für sich selbst und für andere, insbesondere für den eigenen Gesellschaftsverband und dessen Kultur aber fernerhin auch für Fremde bis hin zur Menschheit insgesamt.
b.) K AUSTAUSCH beinhaltet auch die materielle Ergänzung auf der Grundlage der B GEGENSEITIGKEIT zur Erhöhung der Überlebensfähigkeiten und –möglichkeiten, der stabilisierbaren biologischen Artenvielfalt und des wirtschaftlichen Wohlstandes und der Bedürfnisbefriedigung.
Dabei darf K AUSTAUSCH insbesondere H AUSLESE nicht beeinträchtigen.
L SUBSIDIARITÄT
a.) beinhaltet einen Aufbau der gesellschaftlichen Ordnung von kleineren, weit möglichst zur Selbständigkeit fähigen Einheiten, von der Familie über Gemeinden, zu größeren Einheiten hin.
b.) Subsidiarität beinhaltet auch die Beseitigung von Hilflosigkeit möglichst mit der Wirkung einer Hilfe zur Selbsthilfe zur Herstellung oder Wiedererlangung der AUTARKIE.
M DYNAMISCHE STABILITÄT
beinhaltet als zentrale Zielvorstellung, auf die alle zwölf biotelen Aspekte hin ausgerichtet sein sollen, die Anpassungsfähigkeit zur Erhaltung der Menschheit in einer möglichst vielseitigen regenerierbaren Natur, unter möglichst friedvollem Zusammenleben und möglichst unter Gelegenheit zu einer glücklichen oder doch wenigstens bejahten Lebensführung.
Jedes Verhalten und alle Handlungen sind zu unterlassen, die dem Ziel entgegenstehen, das Leben, insbesondere das höher organisierte und an vorderster Stelle menschliches Leben auf der Erde solange wie möglich zu erhalten, das heißt für einen Zeitraum, in welchem erwartungsgemäß nach wissenschaftlicher Erkenntnis die Möglichkeit menschlichen Lebens vorhanden bleibt (Nachhaltigkeit), in der Regel in anpassungsfähigen Erscheinungsformen, soweit sie der Anpassungsfähigkeit wenigstens des Menschen nicht entgegenstehen.
Zumindest unter menschlichem Leben wird dabei ein auf Dauer hin bejahtes Leben verstanden.
Das Gutachtenverfahren stellt insgesamt darauf ab, Mittel und Wege zu finden, welche die Dauer eines bejahten menschlichen Lebens innerhalb einer vielgestaltigen Natur verlängert (BIOTELIE). Dieses Ziel zugunsten der Menschheit kann nur subsidiär, d. h. von kleineren Einheiten zu größeren fortschreitend, erfolgreich angesteuert werden, indem auch soziale Einheiten, ja die Einzelmenschen als Mikrokosmos behandelt werden, die um ein dynamisches Gleichgewicht ringen. Menschliche Verhaltensweisen und vor allem Verhaltensrichtlinien sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit sie mit dieser Zielsetzung sich in Einklang befinden, und gegebenenfalls sollen Ergänzungsvorschläge gemacht werden, um Gemeinwohlverträglichkeit herzustellen. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch alle Hindernisse festzustellen, die ihm entgegenstehen und ist jeder Problemlösungsvorschlag als bejahenswert oder positiv zu beurteilen, der irgendeinen Nutzen oder eine Wunscherfüllung, und sei es auch nur für Gruppen oder Einzelne, mit sich bringt, ohne dem aufgezeigten Ziel zu widersprechen.
SCHREIBFENSTER
Inhalt:
Anmerkungen, Vorschläge, Kritik