Spontaneität

Spontaneität beinhaltet

a.) die Förderung von natürlichen Abläufen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit einschließlich der geistigen Beweglichkeit und gesellschaftlichen Eigenständigkeit, so dass beim Ausfall oder dem Ungenügen zivilisatorischer Techniken oder der staatlichen Ordnung Möglichkeiten zum Überleben bestehen.

b.) Unter SPONTANEITÄT ist auch eine Fülle (vgl. F PLURALITÄT) von Arten an Lebewesen, soweit sie (wie mikrobielle Erreger schwerer Krankheiten) für Menschen nicht eine umfassend und anders als durch Ausrottung unüberwindliche und schwer eindämmbare tödliche Gefahr für die Menschheit darstellen, in einer Fülle von Lebensgemeinschaften (Biozönosen) unter Schutz zu stellen, so dass eine Fortsetzung des Lebens als vielgestaltige Natur auf der Erde auch ohne Mitwirkung des Menschen wahrscheinlich bleibt.

c) Die Koexistenz von Menschen und anderen Lebewesen in einem gegenseitigen Zusammenleben (Symbiose) und vielgestaltigem Schöpfungszusammenhang (Natur) ist auf eine möglichst für alle beteiligten Arten erträglichen und daher zumutbaren Form zu pflegen.Es darf niemand außer bei Beeinträchtigung seiner freien Willensentscheidung daran gehindert werden, sich selbst zu schädigen oder zu benachteiligen (“Rücktrittsrecht“), was miteinschließt, dass der Zurücktretende nicht tatsächlich dabei durch Verstoße gegen E AUTARKIE durch Hilfsmaßnahmen gemäß L SUBSIDIARITÄT unfreiwillige oder gefährliche Belastungen oder Schädigungen anderer auslöst, die über eine unvermeidbare negative Beispielswirkung hinausgehen; es sei denn der Zurücktretende befände sich in einem die freie Willensentscheidung ausschließenden Zustand (vgl. G AUTONOMIE)..

Regel 11:
Ein andauernder Spontaneitätsverlust, der sich aus forcierter D AKTIVITÄT ergibt, muss unter C SPONTANEITÄT negativ bewertet und beurteilt werden.
Es soll damit in Betracht gezogen werden, dass von menschlichem Bewusstsein unabhängige Mechanismen und Zusammenhänge die Aufrechterhaltung unserer Lebensgrundlagen überwiegend gewährleisten und unser Wohlbefinden und unsere Handlungsfähigkeit hiervon abhängen.

Regel 12:
Auswirkungen auf die Gesundheit fallen unter C SPONTANEITÄT.

Falls der Aspekt C SPONTANEITÄT nicht berührt wird,
“C SPONTANEITÄT nicht zutreffend“ im SCHREIBFENSTER oben einfügen [am Besten einkopieren] und
eventuellen Anmerkungen hierzu vermerken

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